Die Umsetzung der UN – Behindertenrechtskonvention am Beispiel von Artikel 27 „Arbeit und Beschäftigung“ - Eine Bestandsaufnahme

Den Beitrag von Gertrud Servos als pdf-Datei (762 kB, 19 Seiten) hier herunterladen »

Ausgangslage

Neben dem nationalen Aktionsplan des Bundes haben bisher 11 der 16 Bundesländer einen eigenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN – Behindertenrechtskonvention verabschiedet.

Mit der Unterzeichnung der UN – Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung anerkannt, dass Menschen mit Behinderung im Hinblick auf das Recht auf Arbeit den nicht behinderten Menschen gleichgestellt sind.

Darüber hinaus verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit „zu sichern und seine Verwirklichung zu fördern“.(Art. 27 „Arbeit und Beschäftigung“  der UN – Behindertenrechtskonvention) (Artikel 27 ist im Anhang beigefügt.)

In Deutschland leben 18,1 Millionen Menschen mit einer Behinderung, das sind mehr als 20% der Bevölkerung

  • 95 % aller Beeinträchtigungen treten erst im Verlauf des Lebens auf, die meisten im Alter
  • 87 % der Kinder mit Beeinträchtigungen besuchen bereits einen Regelkindergarten
  • 22 % aller Schulkinder mit Förderbedarfbesuchen nur eine allgemeine Schule
  • 5 %  aller Arztpraxen sind barrierefrei zugänglich
  • 60 %  der Erwachsenen mit sogenannter geistigen Behinderung leben noch im Elternhaus
  • 43 % aller Menschen in Einrichtungenleben im Doppelzimmer, ohne dies gewünscht zu haben und besitzen keinen Zimmerschlüssel
  • 58 % der Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter arbeiten auf dem allgemeinen  Arbeitsmarkt
  • 60 % der Frauen mit Behinderung  haben keinen Behindertenausweis, obwohl sie dazu berechtigt sind. Sie sind dadurch von den besonderen Förderprogrammen und Fördermaßnahmen ausgeschlossen
  • 33 % der Menschen mit Behinderung treffen sich in ihrer Freizeit mit anderen.

In Nordrhein-Westfalen leben ca. 2,9 Millionen Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (gemäß Behindertenausweis), 694.342 im erwerbsfähigen Alter (15 – 65 Jahre), davon 317.816 Frauen.

232.509 der behinderten Menschen arbeiten in beschäftigungspflichtigen Unternehmen; die Zahl der behinderten Menschen, die in nicht-beschäftigungs-pflichtigen Unternehmen arbeiten, werden statistisch nicht erfasst. Auch differenziert die Statistik nicht nach Männern und Frauen. (Stand 2009)

In NRW gibt es ca. 63.500 anerkannte Werkstattarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung (Stand 2011). Um die Inklusion in der Arbeitswelt voran zu treiben, sollten diese Arbeitsplätze verstärkt in betriebsintegrierte Werkstattarbeitsplätze umgewandelt  werden, die auch  zu regulären  Arbeitsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt weiter entwickelt oder in einen Integrationsbetrieb umgewandelt  werden können.

Von der allgemeinen positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt profitieren Menschen mit Behinderung eher selten.

In NRW waren Ende des Jahres 2011  46.005 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Schätzungen gehen davon aus, dass die Dunkelziffer viel höher ist (besonders bei Frauen).

Die Erwerbsbeteiligung von schwerbehinderten Menschen beträgt  in NRW 35,6 % bei nicht behinderten Menschen 64,9 %  (Quelle: Bundesagentur für Arbeit  2011)

In der Bundesrepublik stieg in der Zeit von 2005 bis 2010 die Zahl der schwer-behinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen in Beschäftigung von ca. 916.000 auf über eine Million.

Dennoch sind Menschen mit Beeinträchtigungen seltener auf dem 1. Arbeitsmarkt beschäftigt als Menschen ohne Beeinträchtigung.

Die Erwerbsquote von Männern mit Beeinträchtigung liegt bei  58%; bei Männern ohne Beeinträchtigung liegt sie bei 83 %.

Die Erwerbsquote von Frauen mit Beeinträchtigung liegt bei 58 % bei den übrigen Frauen beträgt sie 75 %.

Menschen mit Beeinträchtigungen arbeiten häufiger in Teilzeit und erhalten geringere Stundenlöhne als andere Erwerbstätige. Sie arbeiten auch häufiger unterhalb ihrer beruflichen Qualifikation.

Menschen mit Beeinträchtigungen sind tendenziell häufiger und auch länger arbeitslos (25,9 Monate); Nichtbehinderte (15,3 Monate).

Haushalte in denen Menschen mit Beeinträchtigungen leben, verfügen im Durchschnitt über ein geringeres Haushaltseinkommen, erhalten niedrigere Renten, können nur selten Vermögensrücklagen bilden. Sie sind häufiger  auf Transfer-leistungen / Grundsicherung angewiesen.

Geschlechter differenzierte Statistiken sind leider noch nicht die Regel, dennoch ist zu belegen, dass Mädchen und Frauen mit Behinderung meistens schlechter gestellt sind als Jungen und Männer mit Behinderung, trotz besserer Schulbildung und Ausbildungsabschlüsse. Die Gründe hierfür sind vielfältig und sollen im Folgenden beschrieben werden.

Leider wissen wir nur wenig über die Lebenssituation von Frauen und Mädchen mit Behinderung und Migrationsgeschichte; hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Teilhabe und Chancengleichheit von Frauen und Mädchen mit Behinderung in Ausbildung und Arbeit

Von einem inklusiven Arbeitsmarkt kann derzeit noch nicht die Rede sein, denn:

In NRW bestreitet nur jede zweite Frau mit Behinderung im Alter von 35 bis 50 Jahren ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit.

Dabei beziehen rund 31% ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als 700 Euro. Auffällig ist auch, dass schwerbehinderte Menschen negative Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt deutlich stärker zu spüren bekommen als Menschen ohne Beeinträchtigung.

Die überwiegende Mehrheit der behinderten Menschen nimmt nicht am Erwerbs-leben teil. Damit ist die Erwerbsbeteiligung um ein Viertel geringer als die der nichtbehinderten Menschen.

Von wirtschaftlichen Aufschwungsphasen profitieren sie – vor allem Frauen mit Behinderung – nur wenig. Zudem sind schwerbehinderte Frauen überproportional häufig von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen.

Laut Erfahrungen des Netzwerks sind viele Frauen mit Behinderung in Minijobs tätig oder in unterbezahlten Arbeitsverhältnissen beschäftigt, z.B. geistig behinderte Frauen in den Werkstätten.

2008 verdienten sie rund 159 Euro im Monat bei einer Mindestbeschäftigungszeit von 35 Wochenstunden. Nur etwa ein Prozent jährlich schafft den Übergang von der Behindertenwerkstatt auf den allgemeinen, sogenannten ersten Arbeitsmarkt.

Damit verfehlen die Werkstätten ihr Ziel, Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

Fehlende und geringe Bildungsabschlüsse als „Handicap“

Mit einem Anteil von rund 58% war der Hauptschulabschluss der häufigste Schul-abschluss bei den behinderten Menschen in Deutschland. Frauen mit Behinderung verfügen wesentlich häufiger als Männer und Frauen ohne Behinderung über einen Abschluss, der über den HS-Abschluss hinausgeht.

In der Altersgruppe von 25 bis unter 45 Jahren hatte beispielsweise jede zweite bis dritte behinderte Frau (42,3%) keinen bzw. nur einen HS-Abschluss, während dies nur für jede vierte nicht behinderte Frau zutraf (23,6%).

Wichtigste Unterhaltsquellen behinderter Frauen:

Renten und Pensionen 63%, Einkommen aus Erwerbstätigkeit 20%, Einkünfte von Angehörigen 9%, ALG I, Leistungen nach Hartz IV 5%, Sozialhilfe 2% Häufig sind Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung angewiesen auf:

  • Renten
  • ALG II
  • Partnereinkommen

Fremdbestimmte berufliche Entwicklung

Die überwiegende Zahl der Frauen mit Behinderung erlebt ihre berufliche Ent-wicklung als fremdbestimmt und einseitig, in behindertenspezifische bzw. häusliche Bereiche, familiäre oder (sozial)staatliche Abhängigkeiten zurückgedrängt.

Die Chance, ihr fachliches Können und ihr Leistungsvermögen am Arbeitsplatz zu beweisen, ist gering.

Trotz guter Qualifizierung sind Karriere, berufliche Aufstiegschancen oder Tätigkeiten in Führungspositionen so gut wie gar kein Thema, weder für die behinderten Arbeit-nehmerinnen noch für Arbeitgeber.

In Ausbildung und Erwerbsleben sind Barrieren in den vorhandenen Strukturen sowie negative Haltungen von Arbeitgebern zu überwinden:

Das Schul- und Ausbildungssystem sondert Menschen nach wie vor aus.

Jungen Mädchen mit Behinderung werden Ausbildungen in traditionellen „Frauen-berufen” nahegelegt, bei Mädchen mit Lernbehinderungen z.B. der Bereich Küche/Hauswirtschaft, bei Rollstuhlfahrerinnen kaufmännische Berufe.

Es fallen Sätze wie: „Eine Frau im Rollstuhl kann nicht Kosmetikerin werden”, hier spielen gängige Schönheitsideale eine Rolle. Hinzu kommen fehlende barrierefreie Ausbildungsmöglichkeiten und eingeschränkte Schulabschlussmöglichkeiten (Förderschulsystem).

Weitere Hindernisse

sind die fehlenden Wahlmöglichkeiten bei Umschulungen und Rehabilitations-maßnahmen: Es fehlen wohnortnahe Rehabilitationsangebote und Teilzeit-maßnahmen.

Frauen sind auch hier unterrepräsentiert.

Mehrfachdiskriminierung

Die behinderte Frau wird doppelt diskriminiert. So erfährt sie die Diskriminierung als Frau und als Mensch mit Behinderung und ist gesellschaftlich selten anerkannt, z.B.. haben Mütter mit Behinderung/chronischer Erkrankung - sie verbrauchen viel Energie um ihr Leben zu meistern - oft mit schweren gesundheitlichen Folgen wie Depression und/oder Erschöpfungszuständen zu kämpfen.

Zusätzliche Belastungen erhöhen die Schwierigkeiten bei der Suche nach einem adäquaten Arbeitsplatz:

  • hoher Organisationsaufwand (Pflege, Assistenz, Kindererziehung, Arbeitsassistenz)
  • geringe Mobilität (z.B. fehlender Führerschein, Schwierigkeiten beim Umzug barrierefreie Wohnung zu finden)
  • längere Ausfallzeiten durch die Erkrankung/Behinderung
  • eingeschränkter ökonomischer Handlungsspielraum
  • eingeschränkte Teilhabe an Bildung und Fortbildung
  • Fehlen von Teilzeit- und Zuverdienstmöglichkeiten
  • langwierige Bewilligungsprozesse von Hilfsmittel können häufig die
  • Arbeitsaufnahme verzögern oder sogar verhindern

Ausgewählte Handlungsbedarfe im Bereich Arbeit Artikel 27 UN BRK in Zusammenhang mit Vereinbarkeit von Familie und Beruf

  • Berücksichtigung des Zugangs zu qualifizierter Arbeit und Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt als zentrale Perspektive der UN-BRK im Aktionsplan des Landes NRW
  • Entwicklung von Maßnahmen zur Beseitigung / Minderung der hohen Arbeits-losigkeit unter behinderten und schwerbehinderten Menschen

Es ist darauf hinzuwirken, dass Arbeitgeber ihrer vorgegebenen rechtlichen Ver-pflichtung zur Beschäftigung behinderter Menschen in vollem Umfang nachkommen; entsprechende Beschäftigungsprogramme sind aufzulegen.

Verstärkte Abschlüsse von Integrationsvereinbarungen sowie die Anhebung der Schwerbehindertenabgabe sind erforderliche Schritte, die zur Beseitigung von Arbeitslosigkeit beitragen können (Vgl. Forderungspapier des Deutschen Behindertenrats).

  • Evaluierung bestehender Arbeitsmarktprogramme im Hinblick auf ihre Wirkungen auf Frauen mit Behinderung als geltendes Recht
  • Entwicklung und Angebot von beruflichen Fördermaßnahmen für behinderte Frauen zum Ausgleich von Benachteiligungen unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von
  • Beruf und Familie für Mütter mit Behinderung/chronischer Erkrankung (Ausbau  barrierefreie Kinderbetreuungsstätten)
  • Förderung der Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets
  • Aufklärung von Arbeitgebern und betroffenen Frauen über die Möglichkeiten der Kombination von Teilzeitarbeit und Erwerbsminderungsrente

Besonderes Augenmerk gilt es auf die Arbeits- und Lebenssituation von Mädchen mit Lern- oder geistiger Beeinträchtigung zu richten: hier sind institutionelle Sonderwege beim Übergang von der Schule in den Beruf (von der Förderschule in die Werkstatt) zu vermeiden!

Optimierung der Beratungs- und Bewertungsstrukturen der Reha-Träger und Reha-Anbieter:

  • Entwicklung eines qualifizierten, personenzentrierten Beratungssystems mit einer Öffnung für neue kreative Lösungen bei Berufsweg- und Ausbildungsberatung
  • Optimierung der Beratung durch Berufs- und Fortbildungsberatungsstellen (z.B. Kompetenzzentren Frau und Beruf in NRW)
  • Verbesserung des Wissens über die Lebens- und Beschäftigungssituation von Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung
  • Fortbildung aller Beteiligten bei den Leistungsträgern zu den spezifischen Bedarfen und der Lebenssituation behinderter/chronisch erkrankter Frauen

Wie kann unter den beschriebenen Voraussetzungen Inklusion gelingen?

Um diese Frage beantworten zu können, ist es sinnvoll, noch einmal hinzuweisen auf die allgemeinen Grundsätze der UN – Behindertenrechtskonvention (Artikel 3)

  • die Achtung der Menschenwürde, der individuellen Autonomie einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen treffen zu können
  • die Nichtdiskriminierung
  • die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft  und Einbeziehung in die Gemeinschaft
  • die Achtung von der Unterschiedlichkeit der Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt
  • die Chancengleichheit
  • die barrierefreie Zugänglichkeit
  • die Gleichberechtigung von Mann und Frau
  • die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechtes auf Wahrung ihrer Identität

Inklusion ist ein wechselseitiger und dauerhafter Prozess, damit er gelingt

  • muss die aufnehmende Gesellschaft  Willkommensstrukturen schaffen
  • notwendige Voraussetzung ist eine umfassende Barrierefreiheit
  • gemeinsame Erziehung und Bildung baut Vorurteile ab oder lässt sie gar nicht erst entstehen
  • ein Schulsystem der Bildungsgerechtigkeit  ist aufzubauen
  • inklusive Freizeit und Kulturangebote sind zu entwickeln
  • die Ressourcen behinderter Männer und Frauen, Jungen und Mädchen sind zu achten und zu nutzen
  • existenzsichernde Beschäftigung muss selbstverständlich werden
  • Transferleistungen des Staates haben die Autonomie der Leistungs-berechtigten zu achten; z.B. durch ein existenzsicherndes persönlichen Budget oder Teilhabegeld
  • Das bestehende Gesundheitssystem muss die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen mit Behinderungen beachten und bei der Behandlung berücksichtigen. Hierzu bedarf es einer verbesserten Ausbildung aller medizinischen Berufe
  • Alle bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangebote haben die Belange von Menschen mit Behinderungen differenziert in die alltägliche Arbeit einzubeziehen. Hierbei ist zu beachten, dass eine Beeinträchtigung oder Behinderung stets nur ein Merkmal einer Person ist.

Die Maßnahmen zum Aufbau einer inklusiven Arbeitswelt lassen sich gliedern in Unterstützungsangebote für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Grundsätzliches Ziel muss sein, tatsächliche oder vermeintliche Nachteile beein-trächtigter Bewerberinnen und Bewerber um Arbeit auszugleichen.

Die notwendigen Instrumente sind in den geltenden (Sozial-)Gesetzen bereits vorhanden.

Arbeitgeber

  • Aufklärung, Information, Werbung
  • Optimierung der Beratungs- und Vermittlungsprozesse
  • finanzielle Anreize
  • Einführung von Beschäftigungsquoten
  • Entwicklung zukunftsfester Berufsbilder, Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle
  • Gestaltung barrierefreien und nicht diskriminierenden Arbeitsplätzen
  • Sanktionierung von Nichtbeschäftigung

Arbeitnehmer

  • bestmögliche Schul- und Berufsausbildung
  • kontinuierliche berufliche Weiterbildung
  • verbesserte Qualität der medizinischen und beruflichen Rehabilitation
  • bedarfsgerechte Ausstattung mit technischen Hilfsmitteln und / oder persönlicher Assistenz
  • Empowerment für Menschen mit Behinderung

Die Landesregierung hat in ihrem Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention „Eine Gesellschaft für alle. nrw inklusiv“ ein Bündel von Maßnahmen beschlossen, dass zeitnah umzusetzen ist:

  • Verbesserung der Zusammenarbeit aller handelnder Akteure auf kommunaler, Landes- und Bundesebene, Bündelung von Ressourcen und Kompetenzen
  • Gestaltung eines inklusiven Übergangssystems für Menschen mit oder ohne Behinderung von der Schule in Ausbildung, Arbeit und Qualifizierung
  • Ausbau der betrieblichen Ausbildungsplätze
  • Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Unterstützung von Konzeptionen zur Entwicklung von Angeboten der beruflichen Rehabilitation in den Berufsförderungswerken mit dem Ziel der Beschäftigung / Weiterbeschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Weiterentwicklung von Handlungsansätzen und Strategien in Werkstätten für Menschen mit Behinderung zur Erleichterung sowie Steigerung der Anzahl von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene zur Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts voll erwerbsgeminderter Menschen zur Beschäftigung außerhalb von Werkstätten
  • Unterstützung der Querschnittsaufgabe gendergerechte Rahmenbedingungen für die Teilhabe am Arbeitsleben zu schaffen, um der Benachteiligung von Frauen und Mädchen mit Behinderung am Arbeitsmarkt entgegen zu wirken.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden, denn gelebte Inklusion bedeutet mehr Lebensqualität für alle.

Verwendete Literatur

Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen  - Teilhabe – Beeinträchtigung – Behinderung Bundesministerium für Arbeit und Soziales 31.07.2013

Aktionsplan der Landesregierung NRW zur Umsetzung der UN – Behinderten- rechtskonvention „ Eine Gesellschaft für alle. nrw inklusiv“ Ministerium für Arbeit, Integration, Soziales 03.07.2012

Stellungnahme zur UN – Behindertenrechtskonvention  NetzwerkBüro von Frauen mit Behinderung /chronischer  Erkrankung NRW,  Münster 16.09.2013

Mittendrin – Zeitschrift für Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW – Teilhabe und Chancengleichheit in Ausbildung und Arbeit Münster 2008

Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland  Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 20.02.2012

Statistisches Bundesamt  2012  Ergebnisse des Microzensus 2009

 
 
 

Bild entfernt. Dieser Text steht unter einer Creative Commons-Lizenz.