Duldung

Asylsuchende, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sind ausreisepflichtig und können abgeschoben werden. Wenn es rechtliche oder tatsächliche Gründe dafür gibt, dass die Abschiebung nicht vollzogen werden kann, wird eine Duldung ausgesprochen. Gründe können beispielsweise fehlende Pässe, Reiseunfähigkeit oder eine fehlende Verkehrsverbindung sein. Fällt das Abschiebehindernis weg, können Geduldete jederzeit abgeschoben werden. Eine Duldung kann für wenige Tage bis zu in der Regel maximal sechs Monaten ausgestellt und immer wieder verlängert werden. Viele Menschen leben so jahrelang mit einer Duldung in Deutschland. Eine Sonderform ist die Ausbildungsduldung.