Dr. Jan-Hinrik Schmidt
Das Internet ist zum Social Web geworden, in dem Nutzer sich ihre eigenen „persönlichen Öffentlichkeiten“ schaffen können. Dort teilen sie Informationen von persönlicher Relevanz mit einem (vergleichsweise kleinen) Publikum, das aus sozialen Kontakten besteht, also nicht das verstreute und unbekannte Massenpublikum ist. Zumeist befinden sich die Nutzer dann im Modus der “Konversation” (statt des “Publizierens”). Prototypisch lassen sich persönliche Öffentlichkeiten auf Netzwerkplattformen wie Facebook beobachten, aber sie können z.B. auch auf Blogs oder Twitter auftreten.
Wie andere Arten der Kommunikation auch, unterliegt der Austausch in den Öffentlichkeiten des Internet einer Spannung zwischen Selbstoffenbarung einerseits und Kontrolle der eigenen Privatsphäre andererseits. Die kommunikative Architektur dieser Räume – die online vorliegenden Daten sind persistent, kopierbar, durchsuchbar und aggregierbar – erschwert die Grenzziehung zwischen Privatsphäre und Öffentlichkeit. Dadurch kommt es zum „privacy paradox“: Für die Social-Web-Nutzer ist Privatsphäre nach wie vor ein wichtiger Wert, doch im tatsächlichen Handeln verlieren sie unter Umständen die Kontrolle über die eigenen persönlichen Daten.
Um diese Entwicklung in Hinblick auf ihre Konsequenzen für Privatsphäre und Datenschutz „greifbar“ zu machen, ist das Konzept der “informationellen Selbstbestimmung” sehr hilfreich, das im Social Web eine dreifache Bedeutung besitzt:
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Informationelle Selbstbestimmung ist erstens ein normatives Konzept, an dem sich das Handeln unterschiedlicher Akteure orientieren soll und muss. Als Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung muss das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch im Social Web gewährleistet sein. Es umfasst die Selbstbestimmung bzw. Kontrolle einer Person (1) über die von ihr selbst mitgeteilten Daten, (2) über die sie betreffenden Daten, die andere Nutzer preisgeben sowie (3) über die Daten, die Betreiber etc. sammeln. Weitergehende und spezifischere datenschutzrechtliche Bestimmungen und Regelungen einerseits, insbesondere aber auch geteilte (wenngleich ungeschriebene) soziale Normen und Konventionen andererseits rahmen das Handeln zusätzlich, weil sie ausdrücken, was (sub-)kulturell als „gewünschtes“ oder „akzeptables“ Verhalten erwartet wird.
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Zweitens ist informationelle Selbstbestimmung eine Praxis, die in konkreten Situationen ausgeübt wird: Nutzer betreiben informationelle Selbstbestimmung (und zwar mehr oder weniger kompetent, reflektiert, evtl. auch scheiternd), wenn sie sich in den vernetzten persönlichen Öffentlichkeiten des Social Web bewegen. Erst dieser Blick auf die ausgeübte Praxis ermöglicht es, datenschutzrelevante Handlungsweisen jenseits (und unter Umständen auch in Widerspruch oder Abweichung von) rechtlich-sozialen Normen zu erfassen. Die Frage, was eine Person wem gegenüber in welcher Kommunikationssituation offenbart, welche Absichten und Ziele damit verbunden werden und welche Vorstellungen von Privatsphäre oder personenbezogenen Daten das Handeln jeweils anleiten, ist somit nur durch empirische Nutzungsforschung zu beantworten.
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Drittens ist informationelle Selbstbestimmung schließlich auch eine Kompetenz, also etwas, das man können muss bzw. sollte. Das eigenständige Wahrnehmen eines „Rechts auf Privatheit” setzt bestimmte Wissensformen (z. B. über die mittel- und langfristigen Konsequenzen des eigenen informationsbezogenen Handelns) und Fertigkeiten (z. B. im Umgang mit technischen Optionen) voraus. Erst dadurch wird ein Nutzer zum Beispiel in die Lage versetzt, im Sinne einer „informierten Einwilligung” (unter Kenntnis von Umfang und Zweck) einer Verarbeitung der eigenen Daten zuzustimmen oder diese abzulehnen. Zudem berührt diese Vorstellung von informationeller Selbstbestimmung als Kompetenz auch die „informationelle Autonomie“ (Rainer Kuhlen), die eine Person in die Lage versetzt, eine freie Wahl von Quellen und Kommunikationsräumen vorzunehmen, um die eigenen Handlungsziele zu erreichen.
Um diesen zentralen Gedanken noch einmal besonders zu betonen: Informationelle Selbstbestimmung im Social Web reicht über rein datenschutzrechtliche Aspekte des Handelns hinaus. Sie umfasst letztlich alle Fähigkeiten, Nutzungspraktiken und sozialen Rahmenbedingungen, die im Zuge der onlinebasierten Kommunikation, die im Kern auf Datenverarbeitung beruht, relevant sind, darunter zum Beispiel auch die informationelle Autonomie (im Sinne der freien Wahl von Quellen und Kommunikationsräumen) oder die selbstbestimmte Übertragung des eigenen Wissens an die Gemeinschaft oder marktliche Akteure.
Die Bedeutung von informationeller Selbstbestimmung im Social Web lässt sich beispielhaft an einem der wesentlichen „Angelpunkte“ für die Grenzziehung zwischen Privatsphäre und Öffentlichkeit im Social Web illustrieren: Die insgesamt vier Varianten eines „Publikums“, die im Kontext von persönlichen Öffentlichkeiten relevant werden.
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Das intendierte Publikum ist derjenige Personenkreis, der dem Nutzer im Sinne eines „vorgestellten Empfängerkreises” seiner Kommunikation im Allgemeinen vorschwebt und Themenwahl und -präsentation anleitet: Die eigenen Freunde und Bekannten in einem persönlichen Blog, die Kollegen und beruflichen Kontakte auf der Netzwerkplattform XING etc.
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Das adressierte Publikum ist derjenige Personenkreis, der in einer konkreten Situation tatsächlich erreicht werden soll; dieses kann z. B. durch eine spezifische Ansprache in einem einzelnen Blogeintrag oder auch das gezielte Einschränken oder Erweitern von technischen Sichtbarkeitsoptionen für ein spezifisches Foto auf einer Plattform gesteuert werden.
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Das empirische Publikum ist derjenige Personenkreis, der tatsächlich von bestimmten Äußerungen oder Informationen Kenntnis nimmt; es kann sich vom intendierten wie vom adressierten Publikum unterscheiden, z. B. weil die eigenen Freunde das persönliche Weblog nur sporadisch lesen oder ein Foto an bislang unbekannte Personen weitergeleitet wird.
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Das potentielle Publikum ist schließlich derjenige Personenkreis, der prinzipiell technisch erreichbar wäre bzw. von den hinterlassenen Informationen Kenntnis erhalten könnte. Dies schließt in der Regel auch die Plattformbetreiber o.ä. mit ein, ist ansonsten aber vor allem an die jeweiligen technischen Bedingungen (z. B. in Hinblick auf die Persistenz oder Durchsuchbarkeit von Informationen) gekoppelt, die Bestandteil der Architektur eines Kommunikationsraums sind.
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Probleme bzw. Konflikte der informationellen Selbstbestimmung können vor allem dann entstehen, wenn – durch welche Gründe auch immer (Unkenntnis, intransparente Software, etc.) – das intendierte und/oder adressierte Publikum nicht mit dem empirischen und/oder potentiellen Publikum übereinstimmt, also die eigene Selbstoffenbarung aus dem vom Nutzer beabsichtigen Kontext gelöst und in einen anderen Kontext gestellt wird. Dies geschieht beispielsweise in dem gerne herangezogenen Szenario, dass ein Personalchef die studiVZ-Profile von Bewerbern durchstöbert und somit Einblick in Selbstdarstellungen gewinnt, die nicht an ihn adressiert waren. Aber auch wenn die „known but inappropriate others“ (Sonia Livingstone), also z.B. Eltern, Lehrer oder ehemalige Partner Einblick in persönliche Informationen erhalten, kann es zu Konflikten kommen.
Gerade das Wissen um die Größe und Zusammensetzung des potentiellen Publikums ist somit ein entscheidender Faktor, um informationelle Selbstbestimmung tatsächlich auszuüben. Dies beinhaltet auch die Fähigkeit, mögliche zukünftige Erweiterungen des Publikums – z.B. durch veränderte Geschäftsmodelle der Plattformbetreiber – mit in Betracht zu ziehen. In dieser Hinsicht sind m.E. die technischen Rahmenbedingungen einzelner Plattformen oder auch der vernetzten Öffentlichkeiten im Allgemeinen noch nicht transparent genug.
Weiterführende Informationen
www.schau-hin.info - „Eine Seite für Eltern mit Kindern, die die Medienwelt entdecken.“
www.netzcheckers.de - „Jugendportal für digitale Kultur“
www.surfer-haben-rechte.de - Informationsportal des Verbraucherzentrale Bundesverbands
www.klicksafe.de - „EU-Inititative für mehr Sicherheit im Netz“
www.datenschutzzentrum.de - Unabhängiges Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein
www.saechsdsb.de - Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Dr. Jan-Hinrik Schmidt ist wissenschaftlicher Referent für digitale interaktive Medien und politische Kommunikation am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung in Hamburg. Seine Forschungsschwerpunkt liegt im Bereich der computervermittelten Kommunikation, insbesondere bei neueren Entwicklungen des "Web 2.0" und der digitalen Spiele. Aktuell beschäftigt er sich im Rahmen des DFG-Projektes "Young Scholars Network on Privacy and Web 2.0” mit der Verschiebung der Grenzen von Privatspähre und Öffentlichkeit durch das Internet.
Er war am 22. Oktober 2010 Gast im Salon Surveillance in der Moritzbastei Leipzig zu einer Veranstaltung unter dem Titel "Verstrickt im Netz".