Inklusionen
Was meinen wir mit Inklusion?
Inklusion bezeichnet in aktuellen öffentlichen
Debatten vorwiegend die Forderung nach selbstverständlicher Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen am gesellschaftlichen Alltag, insbesondere in Schulen und im Arbeitsleben.
Der Blick ist somit auf eine gesellschaftliche Minderheit gerichtet.
Das
gleiche trifft auch für den Begriff der Integration zu. Dieser formuliert als
normatives Ziel einen Prozess und Zustand des Einbezugs von Migrantinnen und
Migranten in die neue Gesellschaft.
In modernen, funktional differenzierten Gesellschaften kann es nicht mehr um einzelne Minderheiten gehen, welche Maßnahmen zur Inklusion oder zur Integration bedürfen. Es geht vielmehr um einen ganzheitlichen Ansatz mittels einer inklusiven Politik. Ihr Anspruch ist es, alle Bürgerinnen und Bürger mit ihren heterogenen Lebensentwürfen und gleichwertigen Lebenschancen anzuerkennen.
Inklusion meint daher nicht formale, institutionelle Eingliederung in eine demokratische Gesellschaft, sondern will die beiden großen Versprechen der Demokratie - politische Teilhabe und soziale Gerechtigkeit - umsetzen. Sie beruht auf gemeinsamen Werten, den allgemeinen Menschenrechten und befördert den Zusammenhalt der gesamten Gesellschaft auf der Grundlage von Toleranz, Respekt und gegenseitiger Verantwortung. Daher kann es eine inklusive Politik nicht nur für den viel diskutierten Bildungsbereich alleine geben. Inklusive Politik ist für alle Lebensbereiche wie Arbeit, Leben in der Stadt und auf dem Land, Kultur, Freizeit und Gesundheit von Bedeutung.


