Facebook in der Schule – kann man das verbieten?

Sachsen will den dienstlichen Kontakt von Lehrerinnen und Lehrern mit ihren Schülerinnen und Schülern in sozialen Netzwerken wie Facebook untersagen. Das geht aus einer “Festlegung zur dienstlichen Nutzung von sozialen Netzwerken an Schulen” des sächsischen Kultusministeriums hervor, über die am 6. Juni u.a. die “Freie Presse” berichtet. Aber was ist mit dem Begriff "dienstlich" an dieser Stelle eigentlich gemeint? Wie ist in diesem speziellen digitalen Raum privat, "dienstlich" und öffentlich zu unterscheiden? Dürfen/Sollten Lehrerinnen und Lehrer mit ihren Schülerinnen und Schülern in sozialen Netzwerken verbunden sein – oder etwa nicht? Soll dieser öffentliche Raum staatlich gesperrt werden? Und wie können wir Schülerinnen und Schüler auf einen reflexiven und kritischen Gebrauch digitaler Medien vorbereiten, wenn wir diese in der Schule offiziell nicht mehr benutzen können? Mit diesen hochaktuellen und regionalen Fragen setzen wir die Diskussionen unserer Reihe fort.